Schardruck von mindestens 5kg

Die Bodenformation und das Kämmen durch Pflanzenbestände erfordert einen gewissen Druck der Schare auf den Boden. Die Förderung in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen für die emmissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger stellt deshalb eine Bedingung auf:

  • Bei der Anwendung von Schlitz- oder Schleppschuhverfahren muss ein Schardruck von mindestens 5 kg je Scheibe bzw. Kufe eingehalten werden. 

Alle Informationen hierzu finden sie in den Angehängten PDF´s

Datum: 
Mittwoch, November 26, 2014