Novellierung der aktuellen Düngeverordnung 2014

Für die Novellierung der aktuellen Düngeverordnung 2014 hat eineBund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet. Sollten diese verabschiedet werden, hat dies Auswirkungen auf die Gülleausbringung.

 

Die wichtigsten zu erwartenden Änderungen haben wir im Folgenden kompakt für Sie zusammengestellt:

  1. Flüssiger Wirtschaftsdünger soll auf bewachsenen Flächen streifenförmig ausgebracht werden, z.B. mittels Schleppschlauchsystem,Farmlandfix oder Injektion.
  2. Geräte zur Düngerausbringung sollen technische Anforderungen an die Verteil- und Dosiergenauigkeit erfüllen.
  3. Auf unbewachsenem Boden soll organischer Dünger innerhalb von vier Stunden nach Ausbringung in den Boden eigearbeitet sein.
  4. Nach Ernte der Hauptkultur soll die Ausbringung von organischem Dünger auf Ackerflächen verboten werden. Ausnahmen bilden Kulturen wie Raps, Feldgras und Zwischenfrüchte.
  5. Die Abstandsregelung zu Gewässern soll präzisiert werden.
  6. Die geltende Ausbring-Obergrenze für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen in Höhe von 170 kg pro Hektar soll auf alle Organischen Düngemittel ausgeweitet werden – auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft.

Gerne halten wir Sie über den Stand der Novellierung auf dem Laufenden.

 

Quelle:
Johann Heinrich von Thünen-Institut

 

Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

 

Hinweis: Wir haben diese Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen für sie zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir aber keine Gewähr übernehmen.

 

Datum: 
Donnerstag, September 19, 2013