Für die Novellierung der aktuellen Düngeverordnung 2014 hat eineBund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet. Sollten diese verabschiedet werden, hat dies Auswirkungen auf die Gülleausbringung.
Die wichtigsten zu erwartenden Änderungen haben wir im Folgenden kompakt für Sie zusammengestellt:
- Flüssiger Wirtschaftsdünger soll auf bewachsenen Flächen streifenförmig ausgebracht werden, z.B. mittels Schleppschlauchsystem,Farmlandfix oder Injektion.
- Geräte zur Düngerausbringung sollen technische Anforderungen an die Verteil- und Dosiergenauigkeit erfüllen.
- Auf unbewachsenem Boden soll organischer Dünger innerhalb von vier Stunden nach Ausbringung in den Boden eigearbeitet sein.
- Nach Ernte der Hauptkultur soll die Ausbringung von organischem Dünger auf Ackerflächen verboten werden. Ausnahmen bilden Kulturen wie Raps, Feldgras und Zwischenfrüchte.
- Die Abstandsregelung zu Gewässern soll präzisiert werden.
- Die geltende Ausbring-Obergrenze für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen in Höhe von 170 kg pro Hektar soll auf alle Organischen Düngemittel ausgeweitet werden – auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft.
Gerne halten wir Sie über den Stand der Novellierung auf dem Laufenden.
Quelle:
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Hinweis: Wir haben diese Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen für sie zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir aber keine Gewähr übernehmen.