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In der Zeitschrift "Profi" vom Mai 2008 befindet sich ein Beitrag von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Landshut mit dem Appell, die Sicherheit von Güllewagen zu prüfen.
„Sicherheit von Güllewagen prüfen“
In der Zeitschrift „Profi“ 5-2008
Da wir von unseren Kunden öfters auf diesen Artikel angesprochen werden, möchten wir zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen:
1) Schwallwände/Schlingerwände nach DIN EN 707
In allen Zunhammer-Tankwagen sind Schwallwände aus GFK einlaminiert und haben eine dementsprechend hohe Haltbarkeit. Zur Befestigung werden also keine korrodierenden Stahlstreben oder Schrauben benötigt! Auch die in der Norm vorgeschriebene Anzahl der Schwallwände wird eingehalten, im Falle der Tridem-Ausführung (21m³ bis 27m³) sogar übertroffen.
2) Stellteile der Pumpe/des Kompressors:
Das Stellteil für die Pumpe ist in unseren Pumptankwagen vorzugsweise vom Fahrersitz des Traktors per Knopfdruck zu bedienen, wie es die Norm EN 707 beschreibt. Hat eines unserer Produkte keine entsprechende Elektronik, werden die benötigten Stellteile wie vorgeschrieben außerhalb des Gefahrenbereichs der Gelenkwelle angeordnet.
3) Überlaufschlauch:
An jedem unserer Pumptankwagen befindet sich serienmäßig ein Überlaufschlauch nach Norm EN 707 in NW 150. Der Ablauf befindet sich in der Regel hinten am Anhänger so, dass austretende Flüssigkeiten und Gase nicht auf den Arbeitsplatz des Bedienpersonals gerichtet sind.
4) ALB-Regler an der Füllstandsanzeige:
Wir als Hersteller sind nicht verpflichtet, einen automatisch lastabhängigen Bremskraftregler (ALB) in Fahrzeugen zu verbauen, die bis 40 Km/h zugelassen sind. Laut §41 StVZO ist nur „eine handverstellbare Bremskraftregelung“ vorgeschrieben, kein automatischer Regler (ALB).
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG wörtlich: „selbstfahrende Maschinen sowie zugehörige Anhänger [müssen] Anforderungen im Hinblick auf Verlangsamung, Bremsen, Anhalten und Feststellen erfüllen, die unter allen Bedingungen in bezug auf Betrieb, Belastung, Fahrgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit und Gefälle, wie sie vom Hersteller vorgesehen und unter normalen Verhältnissen anzutreffen sind, die nötige Sicherheit gewährleisten“.
Die von uns seit 30 Jahren praktizierte Anbringung des für die Druckluftbremse nötigen ALB-Reglers an der Füllstandsanzeige erfüllt ausdrücklich diese Anforderungen.
Es ist nicht so, dass alleine die Montage des ALB-Reglers an der Füllstandsanzeige in Hanglagen problematisch ist wie in dem Artikel unterstellt. Auch jede andere Ansteuerungsart, z.B. an der Federung, kommt in bestimmten Fällen an ihre Grenzen. Die Einsatzbereiche „Straße“ und „Feld“ bringen erheblich unterschiedliche Belastungen und Verschmutzungen mit sich. Diese sind durch die Montage an der Füllstandsanzeige optimal gelöst.
5) Rückwärtsfahrt:
Anhang I 1.2.2 mit der Überschrift „Stellteile“ befasst sich nicht mit der Fortbewegung eines Fahrzeugs, sondern mit der Stellung von Stellteilen. „Stellteile sind Elemente an Arbeitsmitteln, die beim Stellen eine Veränderung des Informations-, Energie- und/oder Stoffflusses bzw. einer Position bewirken.“ Es ist also nicht das Arbeitsmittel selbst gemeint, wie der Autor des Artikels fälschlicherweise annimmt. Es gibt am Güllefass keine Stellteile, welche ein Rückwärtsfahren bewirken könnten. Im Gegensatz dazu fallen Selbstfahrer genau unter diese Richtlinie, da sie einen Rückwärtsgang besitzen. Diese Fahrzeuge geben auch immer ein akustisches Signal bei Rückwärtsfahrt. In den meisten Fällen sind sogar Rückfahrkameras verbaut, wie vom Autor des Artikels vorgeschlagen.
6) Beschriftung von Hydraulikkupplungen:
Alle unsere Hydraulikanschlüsse sind mindestens durch zugehörige farbige Schutzkappen kenntlich gemacht. Oft sind sie sogar auch noch durch eingeschlagene Ziffern und farbige Kabelbinder eindeutig voneinander unterscheidbar. Auch unsere elektrischen Anschlüsse sind entweder „durch die Bauart oder andernfalls durch Hinweise“ wie in der Norm beschrieben voneinander zu unterscheiden.
7) Sturzgefahren:
Die beiden im Artikel angesprochenen Punkte stellen klar, dass einerseits „alle für den Arbeitsablauf, für das Rüsten und die Instandhaltung relevanten Stellen sicher erreicht“ werden müssen. Andererseits sollen „diejenigen Teile der Maschine, auf denen Personen sich bewegen oder aufhalten müssen, […] so konzipiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.“ Alle angesprochenen Stellen unserer Tankwagen können auf die geforderte Art und Weise für die Instandhaltung und andere Zwecke sicher erreicht werden. Vorhandene Tritte und Aufstiegsleitern sind grundsätzlich mit abrutschsicheren Sprossen ausgestattet. Somit ist das Erreichen des Eingriffspunktes „Tanköffnung“ auf dem Dach unserer Tanks sicher gewährleistet.
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